Wer bezahlt einen Heilpraktiker?

In der Regel bezahlt der Patient die Therapiekosten beim Heilpraktiker selber.

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur mit Ärzten, Krankengymnasten und Masseuren, mit denen sie Verträge abgeschlossen haben, abrechnen. Aber es gibt Ausnahmen und Sonderregelungen. So können z.B. die Kosten für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker voll von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, wenn die Schulmedizin versagt hat, und ein Attest von einem Facharzt vorliegt, der die Behandlung beim Heilpraktiker verordnet.

Ebenso übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Akkupunkturbehandlung bei chronischen Rückenschmerzen. Allerdings nur, wenn der Heilpraktiker mit einem Facharzt in der gleichen Praxis zusammenarbeitet und der Facharzt die Behandlung überwacht.

Welche Behandlungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden können, und welche Voraussetzungen dazu vorliegen müssen, erfährt man am besten bei den jeweiligen Krankenkassen.
Bei einer vorhandenen privaten Zusatzversicherung, welche jeder gesetzlich Versicherte ja abschließen kann, geht aus dem Vertrag hervor, welche Leistungen durch diese Zusatzversicherung übernommen werden. Drei Varianten sind möglich: Die entstandenen Kosten durch die Behandlung mit einem Heilpraktiker werden im vollen Umfang übernommen. Die Kosten werden nur bis zu einer gewissen Höchstgrenze zurück gezahlt oder es wird nur ein prozentualer Anteil erstattet.

Bei der privaten Krankenkasse sollte man sich im Vorfeld der Behandlung erkundigen, welche Leistungen durch einen Heilpraktiker übernommen werden. Da der privat versicherte Patient sich seinen Vertrag ja individuell selber zusammenstellen kann, besteht natürlich die Möglichkeit die Leistungen des Heilpraktikers mit ein zu beziehen.